Informationen
für Anlieger*innen

Koblenz feiert drei Tage den Sommer.
rund um das Veranstaltungsgelände
Von Freitag, dem 07.08., bis Sonntag, dem 09.08., feiern wir Rhein in Flammen® Koblenz. Auch in diesem Jahr erwarten wir bis zu 140.000 Gäste aus aller Welt bei uns in Koblenz. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren, ist es entlang einer Auflage der Behörden und Sicherheitskräfte notwendig für dieses Wochenende Anpassungen an der Verkehrsführung vorzunehmen.
Wir haben die betroffenen Bereiche in verschiedene Zonen aufgeteilt, für die gesonderte Regeln gelten.
Die detaillierten Regeln für die einzelnen Bereiche finden Sie im untenstehend.
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie durch Ihre Kooperation dazu beitragen, Rhein in Flammen® Koblenz zu einem sicheren und unbeschwerten Erlebnis für unsere Bürger*innen und ihre vielen Gäste zu machen.
Vielen Dank ebenso für Ihr Verständnis.

Sperrung von Montag, 03.08.2026, 07:00 Uhr, bis Mittwoch, 12.08.2026, 18:00 Uhr.
Das Befahren der Zone 1 ist nur mit einer gültigen Durchfahrtsgenehmigung des Veranstalters möglich.
Alle folgenden Einschränkungen für die Zonen 2–4 gelten für die folgenden Sperrzeiten:
Sperrungen von Freitag, den 07.08.2026, auf Samstag:
13:00 bis 02:00 Uhr
Sperrungen von Samstag, den 08.08.2026, auf Sonntag:
13:00 bis 02:00 Uhr
Sperrungen am Sonntag, den 09.08.2026:
11:00 bis 20:00 Uhr
Peter-Altmeier-Ufer, Rheinzollstraße, Kastorstraße,
„Autofreie Zone“
Vollsperrung – keine Einfahrt möglich
Kastorpfaffenstraße, teilweise Kastorstraße, Kastorhof, Am Alten Hospital, teilweise Rheinstraße
„Eingeschränkt Autofreie Zone“
Keine Durchfahrt für PKW, LKW, Busse und Taxen.
Zufahrtsberechtigt sind (auch zu den oben genannten Sperrzeiten):
- Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises: Parkzone 1, 2 und 3
- Inhaber*innen einer Veranstalter-Durchfahrtsgenehmigung „Zone 3“
- Mobiler Pflegedienst
- Altstadtexpres
Bereich Reichenspergerplatz, Regierungsstraße, Im Vogelsang, teilweise Stresemannstraße
„Eingeschränkt Autofreie Zone“
Keine Durchfahrt für PKW, Busse, Taxen und den Altstadtexpress.
Zufahrtsberechtigt sind (auch zu den oben genannten Sperrzeiten):
- Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises: Parkzone 3
- Inhaber*innen einer Veranstalter-Durchfahrtsgenehmigung „Zone 4“
- Mobiler Pflegedienst
- Inhaber*innen eines Behindertenausweises zu ausgewiesenen Parkflächen (bis Kapazität erreicht)
Hinweis für Anwohner*innen mit privatem Parkplatz (ohne Anwohnerparkausweis):
Bitte melden Sie sich unter rheininflammen@koblenz-touristik.de. Nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises erhalten Sie eine Durchfahrtsgenehmigung, sodass die Zufahrt zu Ihrem Parkplatz auch während der genannten Sperrzeiten auf der Rückseite möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass es über Rhein in Flammen® Koblenz auch zu Halte- und Parkverboten in den oben genannten Bereichen kommt/kommen kann.
Hinweis für Hotels und geschäftliche Anlieger*innen:
Informationen zu Durchfahrtsgenehmigungen erhalten Sie unter rheininflammen@koblenz-touristik.de
Erreichbarkeit der Bereiche im Veranstaltungszeitraum:
Wir haben uns bemüht, Rhein in Flammen® Koblenz jederzeit einfach und sicher ohne Auto erreichbar zu machen.
Alle Hinweise zu Park & Ride, Sonderzügen, der Anreise mit dem Bus und die zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Fahrräder finden Sie zeitnah unter An- & Abreise.
Für Rückfragen steht Ihnen der Telefonservice der Stadt Koblenz unter 0261-129-0 oder der Behördennummer 115 zur Verfügung.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.00–18.00 Uhr


